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Steuerfreie Extras – oft lohnenswerter als eine Gehaltserhöhung

26. Januar 2022

Steuerfreie Extras – oft lohnenswerter als eine Gehaltserhöhung

Steuerfreier Sachwertbezug

Für die meisten Arbeitnehmer ist eine Gehaltserhöhung ein Grund zur Freude. Immerhin sorgt sie nicht nur für mehr Geld auf dem Konto, sondern wird auch als Zeichen der Wertschätzung für herausragende Leistungen empfunden. Nicht zu vergessen ist das gute Gefühl, als Sieger aus einer Gehaltsverhandlung hervorgegangen zu sein. Der Stolz auf das eigene Verhandlungsgeschick ist aber oft schnell verflogen. Schon der erste Blick auf die neue Gehaltsabrechnung kann nämlich für Ernüchterung sorgen. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt von dem ausgehandelten Betrag netto nur ein Bruchteil übrig. Deshalb ist es gar keine so schlechte Idee beim Arbeitgeber anstatt mit dem Wunsch nach mehr Gehalt, mit der Frage nach gewissen Sachleistungen anzuklopfen. Diese sind häufig steuerfrei oder können zumindest vergünstigt versteuert werden.

 

Welche Möglichkeiten gibt es?

 

Die Liste an Extras, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten neben dem Gehalt zukommen lassen können, ist lang. Eltern mit Kindern im Kindergartenalter können beispielsweise in den Genuss eines Zuschusses für die Kita-Beiträge kommen oder der Arbeitgeber erklärt sich dazu bereit, diese sogar komplett zu übernehmen. Für die Notbetreuung eines Kindes unter 14 Jahren ist es auch möglich, jährlich eine einmalige Sonderzahlung zu erhalten. Wer den öffentlichen Nahverkehr nutzt, um zur Arbeit zu kommen, freut sich vielleicht über ein Jobticket, das er auch privat nutzen darf. Weitere Extras, die sich finanziell positiv auf die Geldbörse auswirken können, sind unter anderem:

 

   eine Beteiligung seitens des Arbeitgebers an der privaten Stromrechnung oder den privaten  Internetgebühren

   die finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an gesundheitsfördernden Kursen

   das Zurverfügungstellen eines E-Bikes oder von Hard- und Software zur privaten Nutzung

   Tankgutscheine und die Beteiligung an den Kosten für Friseurbesuche

   die Übernahme von Kosten für Fahrten zur Arbeitsstätte

   Zuschüsse für die Verpflegung und Essensgutscheine

   die Übernahme von Kosten für Weiterbildungen, die sich auf die ausgeführte Tätigkeit beziehen

 

 

Die Chancen, den Arbeitgeber zu überzeugen, stehen gut

 

Oft sind Arbeitgeber eher dazu geneigt, ihren Mitarbeitenden Sachbezüge zukommen zu lassen, als ihr Gehalt zu erhöhen. Der Hintergrund ist einfach: In vielen Fällen sparen sie dadurch Abgaben. Wenn Sie das nächste Mal in eine Gehaltsverhandlung gehen, überlegen Sie also, ob anstatt mehr Gehalt alternativ auch bestimmte Extras für Sie infrage kommen.

 

Bedenken Sie aber, dass es Extras gibt, die nur bis zu einem bestimmten Maximalbetrag steuerfrei bleiben. Einige Leistungen lassen sich durchaus auch miteinander kombinieren. In der Regel können aber nicht alle Extras gleichzeitig bezogen werden, ohne dass hierfür Steuerzahlungen anfallen. Welche Bezüge und in welcher Kombination diese Ihnen tatsächlich einen Vorteil bringen, sollten Sie deshalb unter Beachtung der aktuellen Gesetzgebung und im Zweifelsfall mithilfe eines Steuerberaters abwägen.


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